1. Vertragspartner

1.1. Durch Ausfüllen eines der Anmeldungsformulare der Motion Matters – Schule für Sportmotorik und Athletik GbR (im folgenden Motion Matters) oder einer seiner Franchisenehmer kommt zwischen der Person, die das jeweilige Anmeldungsformular ausfüllt (Vertragsnehmer), und dem jeweiligen auf dem Anmeldungsformular genannten Vertragspartner (entweder Motion Matters oder ein Franchisenehmer) ein Vertrag über die Abhaltung der jeweils im Anmeldungsformular aufgelisteten Kurse und Trainingseinheiten zustande.

1.2. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Teilnahme nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich.

2. Leistungen

2.1. Die Kurse und Trainingseinheiten finden grundsätzlich wetterunabhängig statt.

2.2. Motion Matters kann aus dringenden Gründen (wetterbedingt oder organisatorisch/betrieblich) Trainingsstunden verschieben oder absagen. Die Teilnehmer werden von diesem Umstand rechtzeitig telefonisch oder schriftlich informiert und haben das Recht ihre entgangenen Trainingsstunden an einem anderen Tag als Guthaben einzulösen.

2.3. Motion Matters oder einer seiner Franchisenehmer sind nicht verpflichtet vom Vertragsnehmer oder Teilnehmer versäumte Trainingstermine nachzuholen.

2.4. Für Trainingstermine, die wegen unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (Pandemien, massive Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, und Ähnliches) nicht stattfinden können, ist Motion Matters bemüht diese nachzuholen. Es kann aber dazu kommen, dass dies nicht möglich ist.

3. Dauer und Kündigung

3.1. Der Vertrag wird je nach Wahl des Vertragsnehmers für die Dauer eines individuell angebotenen Trainingsprogramms oder die Dauer eines gebuchten 5er,10er Blocks oder anderen Blocks oder für die Winter - oder Sommersaison geschlossen.

3.2. Die Nutzungsdauer des 5er, 10er oder anderen Blocks erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Blocks sind jedoch erst nach vollständiger Bezahlung nutzbar. Nicht genutzte Stunden des jeweiligen Blocks verfallen nach dieser Frist. Eine monetäre Rückerstattung dieser Stunden ist nicht möglich.

3.3. Verträge über Winter – oder Sommersaisons gelten für die jeweilige Saison bezüglich der im Anmeldungsformular angemeldeten Kurse. Es besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers, dass von ihm verpasste Kurse nachgeholt werden.

3.4. Der Vertragsnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss er dem jeweiligen auf dem Anmeldeformular genannten Vertragspartner (entweder Motion Matters oder der Franchisenehmer) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

3.5. Der Vertragsnehmer kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn aufgrund eines ärztlichen Attests eine Sportuntauglichkeit nachgewiesen wird. Der bezahlte Beitrag wird aliquot rückerstattet.

3.6. Das Vertragsverhältnis kann von Motion Matters mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn
a) der vereinbarte Beitrag seitens des Vertragsnehmers nicht fristgerecht beglichen wird.
b) die Zusammenarbeit aus triftigen Gründen (Einschätzung durch den Trainer) unzumutbar ist. Insbesondere besteht solch ein Grund, wenn der Vertragsnehmer den Ablauf eines Kurses oder einer Trainingseinheit derart stört oder behindert, dass eine sinnvolle Leitung des Kurses oder der Trainingseinheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

4. Trainingsbeitrag

4.1. Die Zahlung des Trainingsbeitrags erfolgt durch Vorauskasse (Überweisung auf das Bankkonto) und wird auf Verlangen des Vertragsnehmers über Zusendung einer Rechnung per Post oder E-Mail eingefordert. Als Verwendungszweck wird der Name und der Beginn des Angebots angegeben (z.B.: Athletiktraining 30.03.2015).

4.2. Der Kursbeitrag ist bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn zu begleichen. Liegen weniger als 7 Tage zwischen Vertragsschluss und Kurs- oder Trainingsbeginn ist der Kursbeitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu begleichen.

4.3. Eine Teilnahmeberechtigung besteht erst nach erfolgtem Zahlungseingang.

5. Bezuschussung durch die Krankenkassen

5.1. Die Inhalte des Angebots sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und damit für eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Die Höhe der Bezuschussung sowie die Anzahl der pro Jahr bezuschussten Kurse ist abhängig von den Regelungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Der Kunde hat die Bezuschussung mit der Krankenkasse selbständig abzuwickeln und zu organisieren.

5.2. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine Bezuschussung, wenn Regelungen einzelner gesetzlicher Krankenkassen einer Bezuschussung entgegenstehen.

5.3. Der Anbieter übersendet dem Kunden nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs per E-Mail die für eine Beantragung der Bezuschussung nötige Teilnahmebestätigung an den gebuchten Kurs.

6. Gesundheit

6.1. Motion Matters empfiehlt allen Personen ihre Sporttauglichkeit durch einen Arzt überprüfen zu lassen, vor allem wenn schon längere Zeit kein regelmäßiger Sport ausgeübt wurde.

6.2. Der Vertragsnehmer versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die die Ausübung von Sport ausschließen könnten (Krankheiten, Verletzung, Einnahme von Medikamenten, oä.). Des Weiteren ist er verpflichtet, Motion Matters oder dem jeweiligen Franchisenehmer bei plötzlich auftauchenden Befindlichkeitsstörungen vor, während oder nach dem Training umgehend darüber zu unterrichten. Bei minderjährigen Teilnehmern versichern die Erziehungsberechtigten die genannten Voraussetzungen.

6.3. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen an der Wirbelsäule oder anderen orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen empfiehlt Motion Matters vor Beginn des Trainings eine Wiederherstellung der Sporttauglichkeit durch einen geeigneten Physiotherapeuten und eine darauf folgende ärztliche Sporteignungsuntersuchung.

6.4. Jedem Kursteilnehmer wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.

6.5. Zudem werden jedem Teilnehmer eine Zecken- (FSME) und Tetanusimpfung empfohlen.

7. Haftung

7.1. Die Teilnahme an den Trainings von Motion Matters und seinen Franchisenehmern erfolgt hinsichtlich sporttypischer Risiken auf eigene Gefahr. Den Vertragsnehmern und Teilnehmern ist klar, dass aufgrund unvorhersehbarer oder untypischer Gefahren, auch durch ein Fehlverhalten von Dritten, Personen- oder Sachschäden eintreten können. Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer übernehmen hierfür keine Haftung.

7.2. Der Vertragsnehmer und Teilnehmer verpflichtet sich, den Weisungen des Trainers Folge zu leisten. Für Personen – oder Sachschäden, die durch ein Nichtbefolgen der Weisungen erfolgen, übernehmen weder Motion Matters, die Franchisenehmer, noch deren Trainer eine Haftung.

7.3. Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer haften nicht für Sach- und Personenschäden, die dem Vertragsnehmer durch dritte Personen zugefügt werden.

7.4. Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer haften nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen oder für Schäden an diesen.

7.5. Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen beschränkt sich auf den Zeitraum des Trainings. Die Erziehungsberechtigen erklären sich damit einverstanden, dass keine Aufsichtspflicht vor und nach dem Training übernommen wird und sie ihre Kinder pünktlich zu den Stunden bringen und danach wieder in Empfang nehmen. Auch außerhalb des Trainingsbereiches übernehmen Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer keine Haftung. Deshalb wird angeraten ihr Kind darüber zu informieren, dass es den Weisungen des Trainers Folge zu leisten hat.

8. Urheberrecht

8.1. Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Motion Matters werden Fotos auf der Internetseite www.motionmatters.de und auf Social Media Plattformen wie zum Beispiel Facebook sowie anderen Mediapartnern eingesetzt. Die Vertragsnehmer erteilen Motion Matters ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von Ihnen im Rahmen der Kurse oder Trainingseinheiten gemachten Fotos sowie an Fotos mit ihrer Abbildung. Das Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein, die Fotos im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Trotz sorgfältigster Prüfung sämtlicher veröffentlichten Inhalte auf der Firmen-Website
(www.motionmatters.de), auf Social Media Seiten, in E-Mails und auf Drucksorten können Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

10. Änderungsvorbehalt

10.1. Motion Matters behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB, vorzunehmen. Bei etwaiger Änderung werden die AGB unverzüglich auf Homepage www.motionmatters.de ausgeschrieben.

Datenschutz

Motion Matters – Schule für Sportmotorik und Athletik GbR (Motion Matters) und seine Franchisenehmer erheben und speichern personenbezogene Daten. Diese werden zur Kundenbetreuung und zur sportlichen Leistungsbewertung der Kunden verwendet. Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer sind nicht berechtigt, die Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die Kunden willigen ein, dass Motion Matters die Daten an seine Franchisenehmer weitergeben darf und diese ihre gespeicherten Daten an Motion Matters übergeben dürfen.

Bei Auskunftsverlangen wenden Sie sich bitte an diese Emailadresse: info@motionmatters.de

Hier können Sie sich die AGB herunterladen: Motion Matters AGB Stand März 2022

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